Bei der Gestaltung von Verträgen über den Absatz von Waren und Dienstleistungen einschließlich des Vertriebs geistigen Eigentums (z.B. Software und Fertigungs-Know-how) sind im besonderen Maße unterschiedliche unternehmerische sowie nationale und ausländische Marktgegebenheiten zu berücksichtigen. Im Zuge der Internationalisierung der Absatzwirtschaft sind auch internationales und ausländisches Recht, insbesondere handels- und kartellrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen.
Das Vertriebsrecht hat sich zu einem selbständigen "jungen" Rechtsgebiet entwickelt. Es erfordert wie kaum ein anderes Rechtsgebiet eine interdisziplinäre, überregionale und internationale Zusammenarbeit.
Unsere Schwerpunkte im Vertriebsrecht sind:
- Lizenzrecht;
- Recht der Vertragshändler und Handelsvertreter;
- Internationale Kooperationen und Joint Ventures;
- E-Business Systeme; · Franchiserecht (s.u.).
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