Die Prozessvertretung, sowohl vor den ordentlichen Gerichten
und Verwaltungsgerichten als auch vor Schiedsgerichten, ist
eines der klassischen anwaltlichen Tätigkeitsfelder.
Durch ihre langjährige Arbeit verfügen unsere Partner
über eine weitreichende Erfahrung, der bei der gerichtlichen
Durchsetzung und der Abwehr von Forderungen von erheblichem
Vorteil ist.
Im Interesse einer schnellen und kostengünstigen Streitbeilegung führen wir für
unsere Mandanten Vergleichs-verhandlungen und alternative
Streitbeilegungsverfahren durch. Hierbei steht eine wirtschaftliche Lösung des
Problems im Vordergrund.
Im nicht staatlichen Schiedsgerichtsverfahren werden unter Führung eines mit von den Parteien benannten neutralen Dritten besetzten Gremiums Rechtsstreitigkeiten durch einen bindenden Schiedsspruch beendet.
Unter den Verfahren zu einer alternativen Streitbeilegung
(Alternativ Dispute Resolution) kommt der Mediation eine besondere Rolle zu,
weil sie am konsequentesten die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung
durch Hinzuziehung eines entsprechend geschulten, allparteilichen Dritten (des Mediators) anbietet und zur
Streitbeilegung ein ausgefeiltes strukturiertes Verfahren zur Verfügung stellt. Die Mediation
berücksichtigt Kenntnisse aus der Konflikt- und Verhandlungsforschung sowie der
Kommunikationsforschung und ermöglicht eine interessengerechte
Konsensfindung. Die erfolgreiche Mediation vermeidet langwierige und
kostenintensive gerichtliche Verfahren, in denen wirtschaftliche und persönliche
Interessenlagen nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt werden.
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