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Prozessführung / Schiedsverfahren
 

 

Die Prozessvertretung, sowohl vor den ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten als auch vor Schiedsgerichten, ist eines der klassischen anwaltlichen Tätigkeitsfelder. Durch ihre langjährige Arbeit verfügen unsere Partner über eine weitreichende Erfahrung, der bei der gerichtlichen Durchsetzung und der Abwehr von Forderungen von erheblichem Vorteil ist.

Im Interesse einer schnellen und kostengünstigen Streitbeilegung führen wir für unsere Mandanten Vergleichs-verhandlungen und alternative Streitbeilegungsverfahren durch. Hierbei steht eine wirtschaftliche Lösung des Problems im Vordergrund. 

Im nicht staatlichen Schiedsgerichtsverfahren werden unter Führung eines mit von den Parteien benannten neutralen Dritten besetzten Gremiums Rechtsstreitigkeiten durch einen bindenden Schiedsspruch beendet.

Unter den Verfahren zu einer alternativen Streitbeilegung (Alternativ Dispute Resolution) kommt der Mediation eine besondere Rolle zu, weil sie am konsequentesten die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung durch Hinzuziehung eines entsprechend geschulten, allparteilichen Dritten (des Mediators) anbietet und zur Streitbeilegung ein ausgefeiltes strukturiertes Verfahren zur Verfügung stellt. Die Mediation berücksichtigt Kenntnisse aus der Konflikt- und Verhandlungsforschung sowie der Kommunikationsforschung und ermöglicht eine interessengerechte Konsensfindung. Die erfolgreiche Mediation vermeidet langwierige und kostenintensive gerichtliche Verfahren, in denen wirtschaftliche und persönliche Interessenlagen nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt werden.

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