Dr. Cornelius von Kenne studierte Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften an
den Universitäten Berlin, Frankfurt/Main und Wien. Von 1985
bis 1990 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut
für Internationales Recht und Rechtsvergleichung an der Freien
Universität Berlin tätig, wo er zahlreiche Lehrveranstaltungen im
Bereich des Internationalen Privat- und Wirtschaftsrecht durchführte.
Dr. von Kenne promovierte auf dem Gebiet des internationalen
Rechts. Er gründete im Jahre 1992 gemeinsam mit Prof. Dr.
Stephan Dietrich die Berliner Kanzlei der Sozietät Dietrich
& Partner. Dr. von Kenne erhielt verschiedene Lehraufträge
an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin
in den Bereichen des Internationalen Rechts sowie des Wirtschafts-
und Wirtschaftsverwaltungsrechts.
Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen auf dem Gebiet des
Unternehmens- und Wirtschaftsrechts und des privaten Baurechts.
Dr. von Kenne ist Autor zahlreicher Gutachten zum Internationalen
Privatrecht. Ferner veröffentlichte er Publikationen zum europäischen
Gesellschaftsrecht und zum Franchiserecht. Er ist Herausgeber
des Ratgebers Franchiserecht der Deutschen Gesellschaft für
Verbraucherschutz e.V.
(www.franchiserecht.info). Als Schiedsrichter ist er schwerpunktmäßig an der Entscheidung von Gesellschafterauseinandersetzungen beteiligt.
Sprachen: Deutsch, Englisch
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