Der Aufbau eines Unternehmens stellt häufig das Lebenswerk
des Unternehmers dar und beinhaltet mehr als die bloße
Schaffung einer Erwerbsquelle und Vermögen. Die Sicherung
einer geeigneten Unternehmensnachfolge zur Vermeidung einer
Zerschlagung des Unternehmens stellt eine wichtige Aufgabe
dar. Unternehmer sind in der Regel schlecht beraten, wenn
sie im Rahmen der Unternehmensnachfolge auf die gesetzlichen
Regelungen des Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechts vertrauen.
Nur selten werden auf dieser Grundlage Nachfolgelösungen
erreicht, die den Interessen des Unternehmers und seiner Familie
gerecht werden.
Wir entwickeln für unseren Mandanten
geeignete Nachfolgelösungen. Unsere Tätigkeit umfasst
insbesondere:
- vorbereitende Maßnahmen:
- Gründung einer Familiengesellschaft mit allen vorgesehenen
Erben;
- Auswahl und Eingliederung des geeigneten Nachfolgers;
- Schaffung von Bindungen gegen ein Ausscheiden des Nachfolgers;
- Begrenzung von möglichen Abfindungsforderungen;
- Nachfolge bei Personengesellschaften;
- Nachfolge bei Kapitalgesellschaften;
- Vorweggenommene Erbfolge;
- Ausgleichsregelungen zwischen Nachfolger und Erben;
- Stiftung als Organisationsform im Rahmen der Unternehmensnachfolge
(s.u.).
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