Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im
Bereich der Unternehmenssanierung und den damit verbundenen
gesellschafts-, arbeits- und strafrechtlichen Fragestellungen.
Vorrangiges Ziel ist die Prüfung bestehender Möglichkeiten
einer Unternehmensfortführung. Hierbei können wir
auf bewährte Sanierungskonzepte zurückgreifen, die
wir gemeinsam mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
erarbeitet und fortentwickelt haben. In einer Vielzahl von
Fällen kann durch Verhandlungen mit den Gläubigern
die Insolvenzreife vermieden oder beseitigt werden.
Die Unternehmenssanierung und die damit verbundenen
gesellschafts-, arbeits- und strafrechtlichen Fragestellungen bilden einen
weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Vorrangiges Ziel einer jeden
Unternehmenssanierung ist die Unternehmensfortführung. Hierbei können wir auf
bewährte Sanierungskonzepte zurückgreifen, die wir gemeinsam mit unseren
Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erarbeitet und fortentwickelt haben. In
einer Vielzahl von Fällen kann durch Verhandlungen mit Gläubigern eine
Insolvenz vermieden oder beseitigt werden.
Wo eine Sanierung nicht mehr möglich ist, gilt es, die persönliche
und strafrechtliche Haftung der Geschäftsführung und Anteilseigner zu
vermeiden und die Basis für einen neuen Unternehmensstart (z.B. im Rahmen einer
Auffanggesellschaft) zu schaffen.
Verfügt das zu sanierende Unternehmen über einen
Immobilienbestand, kommt häufig eine mit Zustimmung der Gläubigerbanken
durchgeführte "stille Zwangsverwaltung" durch unsere Sozietät
in Betracht. Hierdurch wird die Eintragung kaufpreismindernder Zwangshypotheken
und anderer Belastungen im Grundbuch vermieden und eine im Interesse von Mandant
und Gläubiger wertgerechte Verwertung der Immobilie erreicht.
- Unternehmensanalyse und Finanzberatung;
- Erstellung von Sanierungskonzepten;
- Verhandlungen zur Schuldenbereinigung;
- Führung von Treuhandkonten;
- stille Zwangsverwaltung;
- Erstellung, Entwurf und Prüfung von Insolvenzplänen;
- Vertretung des Schuldners im Insolvenzverfahren;
- Unternehmenskäufe aus der Insolvenz;
- Vertretung im Gläubigerausschuss;
- Beratung und Vertretung von Geschäftsführung
und Vorstand zur Abwehr einer zivilrechtlichen Haftung;
- Beratung und Vertretung der Geschäftsleitung in
strafrechtlichen Verfahren;
- Übernahme des Amts als Liquidator.
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