Das Recht der Informationstechnologie ist kein eigener Rechtsbereich.
Es ist ein multidisziplinärer Bereich, der die Besonderheit
aufweist, vorhandene Rechtsgebiete mit den Besonderheiten
neuer technischer Medien zu verbinden. Wir vertreten seit
langem Mandanten, die im Bereich der Informationstechnologie
erfolgreiche Unternehmungen betreiben. Wir verfügen über
ausgeprägte praktische Erfahrungen sowohl mit den technischen
als auch rechtlichen Besonderheiten der Informationstechnologie.
Unsere Beratung umfasst auf dem Gebiet der
Informationstechnologie unter anderem folgende Bereiche:
- Kooperationsvereinbarungen;
- IT - Dienstleistungsvereinbarungen;
- Marketplaces and Websites;
- Vertrieb von Finanzprodukten;
- Lizenzabkommen;
- Gewerblicher Rechtsschutz.
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