Recht der Informationstechnologie
 

 

Das Recht der Informationstechnologie ist kein eigener Rechtsbereich. Es ist ein multidisziplinärer Bereich, der die Besonderheit aufweist, vorhandene Rechtsgebiete mit den Besonderheiten neuer technischer Medien zu verbinden. Wir vertreten seit langem Mandanten, die im Bereich der Informationstechnologie erfolgreiche Unternehmungen betreiben. Wir verfügen über ausgeprägte praktische Erfahrungen sowohl mit den technischen als auch rechtlichen Besonderheiten der Informationstechnologie.

Unsere Beratung umfasst auf dem Gebiet der Informationstechnologie unter anderem folgende Bereiche:

  • Kooperationsvereinbarungen;
  • IT - Dienstleistungsvereinbarungen;
  • Marketplaces and Websites;
  • Vertrieb von Finanzprodukten;
  • Lizenzabkommen;
  • Gewerblicher Rechtsschutz.

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