Die Neustrukturierung von Unternehmen hat regelmäßig
auch Einfluss auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse.
Nicht selten müssen langjährige Mitarbeiter das
Unternehmen verlassen und sehen sich daher Existenzängsten
gegenüber.
Dies führt häufig zu langwierigen gerichtlichen
Verfahren, an deren Ende nicht selten ein Vergleich über
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht.
Unter Ausschöpfung öffentlicher
Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit und im
Zusammenwirken mit Partnern unseres Netzwerks bieten wir Unternehmen
und Angestellten ein bewährtes Mittel der Beratung und
nachvertraglichen Betreuung von Mitarbeitern an und tragen
so dazu bei, dass ein für die Beteiligten zeitnahes angemessenes
Ergebnis erzielt werden kann.
Zu unseren Leistungen gehört:
- Erarbeitung von Neustrukturierungskonzepten unter Berücksichtigung
der arbeitsrechtlichen Vorgaben;
- Fördermittelberatung;
- Führen von Mitarbeitergesprächen;
- Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen;
- Erstellen von Betriebsvereinbarungen (Sozialpläne).
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