Im heutigen Wirtschaftsleben können Entscheidungen ohne Berücksichtigung der steuerlichen Implikationen
kaum mehr getroffen werden. Zum Tätigkeitsbereich unserer
Sozietät gehört daher eine umfassende steuerrechtliche
Beratung in den relevanten Bereichen. Eine begleitende steuerliche
Beratung ist insbesondere in den folgenden Fällen sinnvoll
und geboten:
- Unternehmensumstrukturierungen;
- Unternehmensveräußerungen;
- Mitarbeiterbeteiligungen;
- Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge;
- Erbauseinandersetzungen;
- Begründung ausländischer Betriebsstätten;
- Begründung inländischer Betriebsstätten
ausländischer Gesellschaften;
- sonstige grenzüberschreitende Tätigkeit.
Zu unseren Leistungen gehört auch die Einholung verbindlicher
Auskünfte der Finanzverwaltung vor Durchführung
einer vorgesehenen Maßnahme, um etwaige steuerliche Risiken
auszuschalten.
Als Rechtsanwälte vertreten wir ferner Mandanten
im Rahmen der Geltendmachung und der Abwehr von Regressansprüchen
wegen steuerlicher Fehlberatung. |