Nationales und internationales Steuerrecht
 

 

Im heutigen Wirtschaftsleben können Entscheidungen ohne Berücksichtigung der steuerlichen Implikationen kaum mehr getroffen werden. Zum Tätigkeitsbereich unserer Sozietät gehört daher eine umfassende steuerrechtliche Beratung in den relevanten Bereichen. Eine begleitende steuerliche Beratung ist insbesondere in den folgenden Fällen sinnvoll und geboten:

  • Unternehmensumstrukturierungen;
  • Unternehmensveräußerungen;
  • Mitarbeiterbeteiligungen;
  • Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge;
  • Erbauseinandersetzungen;
  • Begründung ausländischer Betriebsstätten;
  • Begründung inländischer Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften;
  • sonstige grenzüberschreitende Tätigkeit.

Zu unseren Leistungen gehört auch die Einholung verbindlicher Auskünfte der Finanzverwaltung vor Durchführung einer vorgesehenen Maßnahme, um etwaige steuerliche Risiken auszuschalten.

Als Rechtsanwälte vertreten wir ferner Mandanten im Rahmen der Geltendmachung und der Abwehr von Regressansprüchen wegen steuerlicher Fehlberatung.

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