Kapitalmarkrecht und Recht der Anlageberatung
 

 

Durch die aktive Gesetzgebungstätigkeit der letzten Jahre, maßgeblich beeinflusst durch Entwicklungen auf europäischer Ebene, ist der Anwendungsbereich des Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsrechts gewachsen; selbst der „graue Kapitalmarkt“ wird reguliert. Zudem wird der regulatorische Rahmen immer unübersichtlicher und komplexer. Wir unterstützen unsere Mandanten, um den wachsenden Anforderungen an ihre Unternehmen und ihr Dienstleistungsangebot gerecht zu werden.

Wir betreuen unsere Mandanten dabei unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Erlaubniserlangung als Finanzdienstleistungsunternehmen
  • Vertretung vor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Prüfung von Prospekten (wg. Prospekthaftung)
  • aufsichtsrechtliche Betreuung von Kapitalmarkttransaktionen.
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