Durch die aktive Gesetzgebungstätigkeit der letzten Jahre, maßgeblich
beeinflusst durch Entwicklungen auf europäischer Ebene,
ist der Anwendungsbereich des Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsrechts
gewachsen; selbst der „graue Kapitalmarkt“ wird
reguliert. Zudem wird der regulatorische Rahmen immer unübersichtlicher
und komplexer. Wir unterstützen unsere Mandanten, um
den wachsenden Anforderungen an ihre Unternehmen und ihr Dienstleistungsangebot
gerecht zu werden.
Wir betreuen unsere Mandanten dabei unter anderem in folgenden
Bereichen:
- Erlaubniserlangung als Finanzdienstleistungsunternehmen
- Vertretung vor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Prüfung von Prospekten (wg. Prospekthaftung)
- aufsichtsrechtliche Betreuung von Kapitalmarkttransaktionen.
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