Das Immobilien- und Baurecht ist ein weiterer Eckpfeiler unserer
anwaltlichen Tätigkeit. Wir betreuen umfassend bei dem Erwerb-
und der Veräußerung von Grundstücken.
Im Baurecht umfasst unsere Tätigkeit
das private Baurecht, das öffentliche Baurecht sowie
das Architekten- und Ingenieurrecht. Wir beraten Unternehmen
der Bauwirtschaft ebenso wie Architekten- und Ingenieurgesellschaften
von der Planungsphase bis zum Ende der Gewährleistungszeit.
Zu unseren Tätigkeiten auf diesem Gebiet
zählen:
- Gestaltung von Kaufverträgen beim privaten und gewerblichen
Erwerb und Verkauf von Immobilien;
- Vermietung von Immobilien zu gewerblichen Zwecken;
- WEG-Verfahren;
- Gestaltung „maßgeschneiderter“ Verträge
für alle Arten von Bauvorhaben:
- Bau- und Bauträgerverträge nach BGB und VOB
(B);
- Architekten- und Ingenieurverträge;
- baubegleitende Rechtsberatung;
- Gewährleistung beim Bauwerkvertrag.
|