Immobilien- und Baurecht
 

 

Das Immobilien- und Baurecht ist ein weiterer Eckpfeiler unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir betreuen umfassend bei dem Erwerb- und der Veräußerung von Grundstücken.

Im Baurecht umfasst unsere Tätigkeit das private Baurecht, das öffentliche Baurecht sowie das Architekten- und Ingenieurrecht. Wir beraten Unternehmen der Bauwirtschaft ebenso wie Architekten- und Ingenieurgesellschaften von der Planungsphase bis zum Ende der Gewährleistungszeit.

Zu unseren Tätigkeiten auf diesem Gebiet zählen:

  • Gestaltung von Kaufverträgen beim privaten und gewerblichen Erwerb und Verkauf von Immobilien;
  • Vermietung von Immobilien zu gewerblichen Zwecken;
  • WEG-Verfahren;
  • Gestaltung „maßgeschneiderter“ Verträge für alle Arten von Bauvorhaben:
    • Bau- und Bauträgerverträge nach BGB und VOB (B);
    • Architekten- und Ingenieurverträge;
  • baubegleitende Rechtsberatung;
  • Gewährleistung beim Bauwerkvertrag.

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