Die umfassende gesellschaftsrechtliche Betreuung unserer Mandanten ist ein
Schwerpunkt unserer Tätigkeit. von Kenne & Dietrich betreut in- und ausländische
Gesellschaften, hierunter Konzerne, Familienunternehmen sowie kleine und
mittelständische Unternehmen in den Staaten der Europäischen Union in enger
Zusammenarbeit mit Spezialisten unseres Netzwerks von europäischen
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien, insbesondere in folgenden Bereichen
· Gründung von
Kapital- und Personengesellschaften;
· Gestaltung von
Gesellschaftsverträgen, u.a.:
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Etablierung von Systemen kollektiver Unternehmenssteuerung;
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leistungsabhängige, flexible Entnahme- und Vergütungssysteme unter
Gesellschaftern;
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Vereinbarungen zur Vermeidung- und Lösung innergesellschaftlicher Konflikte;
· Implementierung von Verfahren über
Ausscheiden von Gesellschaftern ohne konfliktträchtige Bewertungsregelungen;
· flexible, situationsgerechte
Regelungen von Wettbewerb durch ausgeschiedene Gesellschafter;
· Gestaltung und
Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse (Kapitalerhöhungen /
-herabsetzungen,
organisatorische Maßnahmen);
· Betreuung von
Restrukturierungsvorhaben;
· Umwandlungen,
Verschmelzungen und Spaltungen;
· Beratung und
Durchführung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen;
· Vertretung in
gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen;
·
konzernrechtliche Fragestellungen;
· Gestaltung von
Unternehmensverträgen und Organschaften;
· Errichtung
nationaler und internationaler Joint Ventures
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