Familien- und Erbrecht
 

 

Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Familien- und Erbrechts. Familienrechtliche Streitigkeiten weisen nicht nur rechtlich eine hohe Komplexität auf, sondern verlangen vor allem auch menschlich ein hohes Maß an Sensibilität. Im Rahmen der familienrechtlichen Betreuung unserer Mandanten legen wir daher besonderes Augenmerk auf den Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Dies gilt besonders, wenn neben dem Verhältnis der Ehepartner/Lebenspartner zueinander auch die Beziehungen zu Kindern einer rechtlichen Regelung bedürfen. Daneben besteht ein Schwerpunkt bei der Regelung des Unterhaltes und des Versorgungsausgleiches.

Im Bereich des Erbrechts hält das Gesetz nur selten Regelungen bereit, die auch den Interessen der Erblasser entsprechen. Wir beraten daher unsere Mandanten bei der Errichtung ihrer letztwilligen Verfügungen und suchen nach den passenden Gestaltungsformen, die den Willen unserer Mandanten umsetzen. Dies betrifft auch die Regelung von Unternehmensnachfolgen, bei denen erb-, gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte bei unserer Beratung selbstverständlich mit einfließen.

Zu unseren Tätigkeiten auf diesem Gebiet zählen:

  • Gestaltung von Eheverträgen und Regelung des ehelichen Güterrechts;
  • Ehescheidungen;
  • Unterhalt und Versorgungsausgleich;
  • Regelegungen des Verhältnissen nichtehelicher Lebensgemeinschaften;
  • letztwillige Verfügungen:
    • Testament;
    • Erbvertrag;
    • Vermächtnis;
    • Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft, Berliner Testament;
    • Teilungsanordnung / Teilungsausschluss;
  • Testamentsvollstreckung;
  • Gestaltung von vorweggenommenen Erbfolgen;
  • Erbauseinandersetzungen;
  • Unternehmensnachfolge.

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