Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Familien-
und Erbrechts. Familienrechtliche Streitigkeiten weisen nicht
nur rechtlich eine hohe Komplexität auf, sondern verlangen vor allem
auch menschlich ein hohes Maß an Sensibilität.
Im Rahmen der familienrechtlichen Betreuung unserer Mandanten
legen wir daher besonderes Augenmerk auf den Versuch einer
außergerichtlichen Streitbeilegung. Dies gilt besonders,
wenn neben dem Verhältnis der Ehepartner/Lebenspartner
zueinander auch die Beziehungen zu Kindern einer rechtlichen
Regelung bedürfen. Daneben besteht ein Schwerpunkt bei
der Regelung des Unterhaltes und des Versorgungsausgleiches.
Im Bereich des Erbrechts hält das Gesetz
nur selten Regelungen bereit, die auch den Interessen der
Erblasser entsprechen. Wir beraten daher unsere Mandanten
bei der Errichtung ihrer letztwilligen Verfügungen und
suchen nach den passenden Gestaltungsformen, die den Willen
unserer Mandanten umsetzen. Dies betrifft auch die Regelung
von Unternehmensnachfolgen, bei denen erb-, gesellschafts-
und steuerrechtliche Aspekte bei unserer Beratung
selbstverständlich mit einfließen.
Zu unseren Tätigkeiten auf diesem Gebiet
zählen:
- Gestaltung von Eheverträgen und Regelung des ehelichen
Güterrechts;
- Ehescheidungen;
- Unterhalt und Versorgungsausgleich;
- Regelegungen des Verhältnissen nichtehelicher Lebensgemeinschaften;
- letztwillige Verfügungen:
- Testament;
- Erbvertrag;
- Vermächtnis;
- Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft, Berliner Testament;
- Teilungsanordnung / Teilungsausschluss;
- Testamentsvollstreckung;
- Gestaltung von vorweggenommenen Erbfolgen;
- Erbauseinandersetzungen;
- Unternehmensnachfolge.
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