Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmung der
Belegschaft auf der betrieblichen Ebene, die durch den Repräsentanten
der Belegschaft, den Betriebsrat, ausgeübt wird. Der
Betriebsrat hat Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen,
personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, die nach
ihrer Intensität unterschiedliche gestuft sind. Zur Regelung
einheitlicher Arbeitsbedingungen können Arbeitgeber und
Betriebsrat Betriebsvereinbarungen schließen, die für
alle Arbeitsverhältnisse unmittelbar und zwingend gelten.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber
als auch Betriebsräte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
nach dem Betriebsverfassungsgesetz sowie bei Streitigkeiten
über den Umfang und den Inhalt ihrer betriebsverfassungsrechtlichen
Befugnisse.
Zu unseren Leistungen gehören:
- Beratung vor, während und nach Abschluss von Betriebsvereinbarungen,
Sozialplänen und anderen Abreden (Interessenausgleich);
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen
und anderer Abreden zwischen den Betriebsparteien;
- Prüfung von Umfang und Inhalt einzelner betriebsverfassungsrechtlicher
Befugnisse der Betriebspartner;
- Vertretung in Beschlussverfahren;
- Vertretung und Teilnahme in Verfahren vor der Einigungsstelle.
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