Betriebsverfassungsrecht
 

 

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmung der Belegschaft auf der betrieblichen Ebene, die durch den Repräsentanten der Belegschaft, den Betriebsrat, ausgeübt wird. Der Betriebsrat hat Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, die nach ihrer Intensität unterschiedliche gestuft sind. Zur Regelung einheitlicher Arbeitsbedingungen können Arbeitgeber und Betriebsrat Betriebsvereinbarungen schließen, die für alle Arbeitsverhältnisse unmittelbar und zwingend gelten.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz sowie bei Streitigkeiten über den Umfang und den Inhalt ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse.

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Beratung vor, während und nach Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und anderen Abreden (Interessenausgleich);
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und anderer Abreden zwischen den Betriebsparteien;
  • Prüfung von Umfang und Inhalt einzelner betriebsverfassungsrechtlicher Befugnisse der Betriebspartner;
  • Vertretung in Beschlussverfahren;
  • Vertretung und Teilnahme in Verfahren vor der Einigungsstelle.

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