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Betreuung von diplomatischen Vertretungen
 

 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Rechts der diplomatischen Vertretungen. Bereits zu Zeiten der „Bonner Republik“ haben wir eine Vielzahl diplomatischer Missionen in rechtlicher Hinsicht betreut und sind mit den besonderen Anforderungen und Bedürfnissen von Botschaften und Konsulaten vertraut. Dies hat sich auch mit der Verlegung des Regierungs- und Parlamentssitzes nach Berlin nicht geändert.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Botschaften und Konsulaten eine Vertretung insbesondere in den nachfolgenden Angelegenheiten an:

  • Grundstückserwerb ausländischer Staaten für Botschaftskanzlei sowie Residenzen;
  • Beantragung der Befreiung von Grunderwerbssteuer und Gerichtskosten;
  • Beratung und Vertretung beim Abschluss von Bauverträgen (unter Sicherstellung der Umsatzsteuererstattung nach § 1 Umsatzsteuererstattungsverordnung);
  • Beratung und Vertretung beim Abschluss von Mietverträgen unter Einbeziehung der gebotenen Diplomatenklauseln;
  • Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen nicht hoheitlich tätiger Ortskräfte (locally recruited staff).

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